Unsere AGB's

Unsere AGB's

Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen wir wie immer sofort zur  Zur Verfügung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines/Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Adomus-Tec GmbH Lehrer-Vock-Straße 14, 55411 Bingen-Kempten, Telefon 0 6721 922 063, Fax 06721 922 064, Mail info@adomus-tec.com (im Folgenden kurz Adomus) und ihren Kunden.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

  1. Allgemeine Lieferungs- und Verkaufsbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei Adomus, stellen lediglich ein Angebot an Adomus zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Adomus.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch Adomus entweder schriftlich mit gesonderter Auftragsbestätigung, mündlich oder mit Lieferung der Ware bzw. durch den Beginn der Arbeiten.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Die Leistungen von Adomus erfolgend auf Stundenlohn-Basis, wie folgt:

Meister 74 € pro Stunde

Monteur 64 € pro Stunde

Helfer/Auzubi 48 € pro Stunde

Die Arbeitszeit fällt pro angefangener halben Stunde an und beinhaltet Rüstkosten und den Zeitaufwand für Entsorgungsarbeiten.

Je Kundenauftrag berechnen wir, aufgrund der erhöhten Aufwendungen im Rahmen der Auftragsadministration, eine Auftragspauschale von € 19,95.

3.2 Kosten An- und Abfahrt

Für die An- und Abfahrt wird zusätzlich eine Pauschale wie folgt berechnet:

bis 10 km 25,00 €

bis 20 km 40,00 €

bis 50 km 60,00 €

Ab 50 km erfolgt die Berechnung über ein Angebot von Adomus-Tec GmbH..

3.3 Besondere Leistungen

Die Berechnung von Leistungen, wie z.B. Kernbohrungen und spezielle Maschineneinsätzen, sowie die korrespondierende Arbeitszeit erfolgen gesondert über ein Angebot von Adomus.

3.5 Zuschläge

Für Notdiensteinsätze wird eine Zuschlag auf die unter 3.1 aufgeführten Stundensätze von 100 % verrechnet, und gilt werktags von 18 Uhr bis 7 Uhr am Folgetag sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 0 Uhr bis 24 Uhr.

Es wird ein Hygienezuschlag von € 5,00 pro eingesetzten Monteur und Einsatz verrechnet.

3.4 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt.

3.5 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.6 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Adomus-Tec GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).

4. Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Adomus über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Adomus-Tec GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Adomus-Tec GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  1. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

1. Kosten

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlags erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

2. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

3. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Adomus-Tec GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

4. Mitwirkungspflichten

4.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie, einschließlich der erforderlichen Anschlüsse unentgeltlich bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Adomus-Tec GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

5.1 Die Angaben von Adomus-Tec GmbH über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

7. Erweitertes Pfandrecht

Adomus-Tec GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Adomus-Tec GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Adomus-Tec GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Adomus-Tec GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

  1. Schlussbestimmungen

  2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Adomus-Tec GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  4. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich der verstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.